ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB


Allgemeines und Geltungsbereich

Durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge als AGB bezeichnet), wird die Benutzung der Anlagen durch den Kunden, der TriKomp GmbH und der Pentakomp GmbH (in weiterer Folge als „Betreiber“ bezeichnet) geregelt. Davon umfasst ist der Standort Ägydigasse 18, 8020 Graz, welcher durch die Firma TriKomp GmbH betrieben wird und  der Standort Grazer Straße 96, in 8605 Kapfenberg welcher durch die Firma Pentakomp GmbH betrieben wird. Neben den AGB ist insbesondere die Hausordnung, welche auf der Homepage https://www.newton-graz.com / https://www.newton-kb.at abrufbar ist, integrativer Bestandteil der AGB. Neben der Veröffentlichung auf der Homepage liegen die AGB und die Hausordnung in der Boulderhalle an gut sichtbarer Stelle auf und sind diese über die Anmeldeterminals einsehbar. Die AGB‘s und die Hausordnung gelten bei einer faktischen Nutzung der Anlage durch den Kunden als akzeptiert und verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung selbiger, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen vorliegen. Als Benutzung der Anlage gilt auch die Anwesenheit auf der Anlage ohne sportliche Aktivität, beispielsweise im Gastronomie-, oder Shopbereich, als Begleitperson, etc.

Der Betreiber erbringt seine Leistungen bzw. stellt seine Anlage zur Nutzung ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und der Hallenordnung zur Verfügung.

Anlagen

Zu den Anlagen des Betreibers zählen folgende Einrichtungen:

·       Zugangsbereiche und Bewegungsflächen im Gebäude

·       Eingangs,- Anmelde- und Wartebereich

·       Boulderanlagen

·       Trainingsbereich

·       Umkleiden, Garderoben und Nassbereiche

·       Sanitäranlagen

·       Bewegungsflächen in der Halle

·       Gastronomiebereich

·       Shopbereich

Sämtliche Bereiche außerhalb des Gebäudes wie:

·       Parkplätze

·       Fahrradabstellplätze

·       Gehwege

·       Freiflächen (befestigt und unbefestigt)

zählen nicht zu den Anlagen des Betreibers.

Eine Benutzung der Parkplätze und der Fahrradabstellplätze ist den Kunden des Betreibers bis auf weiteres unentgeltlich für die Dauer ihres Aufenthaltes gestattet. Durch den Kauf einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Eine über die Dauer des Aufenthalts in der Anlage hinausgehende Nutzung der Parkplätze und Fahrradabstellplätze ist untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Fahrzeuge jeglicher Art bei Zuwiderhandeln kostenpflichtig abschleppen oder entfernen zu lassen. Darüber hinaus behält sich er Betreiber das Recht vor, die Parkflächen außerhalb der Betriebszeiten abzusperren, unabhängig davon, ob sich noch Fahrzeuge auf den Parkplätzen oder Fahrradabstellplätzen, sowie sonstigen Flächen befinden.

Sperrflächen, Fluchtweg- und Zufahrtbereiche sind jedenfalls dauerhaft freizuhalten. Sollten Fahrzeuge jeglicher Art auf diesen Flächen abgestellt werden, sind sämtliche daraus entstehende Folgenkosten und Schadenersatzansprüche des Betreibers oder Dritter durch den Kunden zu tragen.

Nutzungsbedingungen

Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr!

Klettern ist eine gefährliche Sportart und birgt trotz größter Vorsicht nicht kalkulierbare Restrisiken in sich. Der Aufenthalt, insbesondere das Klettern in einer Boulderhalle erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Konzentrationsfähigkeit und Umsicht.

Der Benutzer erklärt hiermit, in guter psychischer und körperlicher Verfassung zu sein und alle mit dem klettern verbundenen Restrisiken, über welche er Bescheid weiß, aus freiem Willen und auf eigene Gefahr in Kauf zu nehmen.

Die Benutzung der Kletterwände ist unter Einfluss von Alkohol und jeglicher Art von Drogen, bzw. bewusstseinsverändernder Substanzen oder Medikamente untersagt. Gegebenenfalls ist der Betreiber berechtigt, Personen der Halle zu verweisen, wenn aufgrund des Verhaltens einer Person eine Gefahr für die Person selbst oder andere ausgeht.

In allen Bereichen der Halle, insbesondere im Gastronomiebereich, herrscht strengstes Rauchverbot.

Es ist dem Betreiber freigestellt im Falle einer wiederholten Abmahnung ein Hausverbot auszusprechen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht dazu berechtigt Rückforderung des Eintrittspreises ist unabhängig vom Kartentypen geltend zu machen. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter der Boulderhalle Newton kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die jeweilige Eintrittskarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises.

Voraussetzungen zur Nutzung der Anlage

Jeder Kunde muss sich vor der erstmaligen Benutzung der Anlage mittels dem aufliegenden Registrierungsformular wahrheitsgemäß und vollständig registrieren und das Registrierungsformular unterschreiben. Für die Nutzung der Anlage muss eine Eintrittskarte erworben werden. Die Eintrittskarte muss beim Start der Benutzung beim Empfang/der Kassa vorgewiesen werden, damit registriert werden kann wer sich in der Anlage befindet. Der Kunde muss sich auch beim Verlassen der Anlage abmelden. Bestimmte Geräte und Einbauten dürfen nur nach einer entsprechenden Unterweisung benutzt werden. Eine separate schriftliche Bestätigung der Unterweisung muss durch den Kunden unterfertigt werden.

Voraussetzungen zur Nutzung der Anlage durch Minderjährige

Unmündige Minderjährige (Kinder bis 14 Jahren) und andere Aufsichtspflichtige Personen dürfen die Anlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonst volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt (nachfolgend „Aufsichtsperson“), benutzen. Sowohl für den unmündigen Minderjährigen als auch für die Aufsichtsperson ist je ein Registrierungsformular und Begleitpersonenformular auszufüllen und beide haben eine gültige Zutrittskarte zu erwerben.

Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der unmündige Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht durch die Aufsichtsperson bouldern. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der unmündige Minderjährige verursacht.

Mündige Minderjährige (Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren) dürfen die Anlagen selbständig benutzen, sofern eine erziehungsberechtigte Person ihr Einverständnis dazu schriftlich auf der Einverständniserklärung abgibt.

Einer Aufforderung zur Überprüfung der klettertechnischen Fertigkeiten des Minderjährigen durch einen Mitarbeiter der Anlage ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern aufgrund ihrer Einschätzung frei, Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken, ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet.

Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Insbesondere für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den Anlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Das Spielen in den Anlagen ist untersagt.

Minderjährige dürfen nur bis in folgende Höhen klettern:

-Kinder zwischen 3 und 5 Jahren dürfen nur bis in eine Höhe klettern, in welcher Eltern bzw. Aufsichtspersonen noch in der Lage sind, das Kind im Absturz zu bremsen.

 

Vorbeugen von Gefahren

Um Gefahren zu erkennen, bzw. Vorzubeugen, empfehlen wir all jenen die keine Kenntnis über die ortsüblichen Gefahren einer Kletter-/ Boulderhalle haben, einen Einführungskurs zu besuchen. Auch das Hallenpersonal steht für grundsätzliche Fragen bedingt zur Verfügung.

 

Aufwärmen

Vor dem Klettern sollte sich jeder ausreichend aufwärmen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Für das Aufwärmen sind die dafür vorgesehenen Bereiche zu nutzen und sind die Sturzbereiche bestmöglich freihalten.

 

Schmuck Accessoires

Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren, Halsketten, etc.) ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos nicht erlaubt.

Allgemein ist immer darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich von Kletterern aufzuhalten. Wir empfehlen, auch andere Personen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, sollten sie sich im Sturzraumbereich anderer Kletterer befinden. Übereinander zu klettern ist aus eben diesen Gründen generell verboten. Vor dem Einstieg in einen Boulder ist zu überprüfen, ob sich jemand in einem potenziellen Sturzraum befindet. Gegeben falls ist die Person darauf aufmerksam zu machen diesen Bereich zu verlassen. Prinzipiell gilt, dass die gesamte Mattenfläche als potenzieller Sturzraum möglich ist. Daher ist die Mattenfläche von sämtlichen Gegenständen freizuhalten, die nicht unmittelbar für das Bouldern erforderlich sind. Das erforderliche Material (Chalkbag, Liquid Chalk, Bürsten, etc.) ist so zu platzieren, dass es möglichst außerhalb des direkten Sturzbereiches zu liegen kommt.

Um das Verletzungsrisiko beim Bouldern zu verringern, ist es unbedingt erforderlich sich mit den Techniken Abspringen, Landen und Spotten vertraut zu machen. Diese Techniken müssen geübt werden und erfordern ein gewisses Maß an Geschicklichkeit. Der Kunde muss sich mit diesen Techniken vertraut machen und ist selbst für die eigene Sicherheit verantwortlich.

Kleidung und Schuhwerk

Barfuß klettern bzw. klettern mit Socken ist aus hygienischen Gründen und aufgrund der Verletzungsgefahr ausnahmslos verboten! Das Betreten der Matte ist aus hygienischen Gründen nur mit Kletterschuhen oder Socken zulässig. Die Matte darf nicht barfuß betreten werden. Das Bouldern ist nur in sauberer Sportbekleidung zulässig.

Für die Anlage gelten die Bestimmungen der Behördenbescheide. Insbesondere wird auf Hausordnung, sowie die Liste der erlaubten und verbotenen Gegenstände hingewiesen.

 

Mitteilung von Mängeln

Trotz größter Vorsicht, gehört es zu den üblichen Gefahren einer Kletterhalle, dass Griffe sich unerwartet drehen, lösen oder brechen können. Auf die daraus resultierende Sturzgefahr ist durch den Benutzer bei seiner Sportausübung Bedacht zu nehmen. Das selbstständige festziehen, anbringen oder entfernen von Griffen oder Tritten ist nicht erlaubt. Sollte ein Griff oder Tritt locker, bzw. gebrochen sein, ist dies umgehend dem Hallenpersonal zu melden.

Auch andere Schäden oder Mängel, sowie Verschmutzungen der Anlagen sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.

Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden. Auf der Matte ist es generell verboten zu Essen oder zu Trinken.

Öffnungszeiten

Eine Nutzung der Anlage ist nur zu den regulären Betriebszeiten gestattet, welche im Regelbetrieb Montag bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sind. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage https://www.newton-graz.com / https://www.newton-kb.at und dem Aushang zu entnehmen. Der Betreiber behält sich das Recht auf jederzeitige Änderung der Öffnungszeiten vor. In der Anlage kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder Sperre der gesamten Anlage durch erforderliche Routenbau, Revisions- bzw. Wartungsarbeiten, Veranstaltungen, oder behördliche Anordnungen kommen. Darüber hinaus sind für die Sommermonate und zu den Feiertagen geänderte Öffnungszeiten möglich. Die eingeschränkte Nutzung oder Sperre wird nach Möglichkeit rechtzeitig – auf der Homepage, auf Social-Media-Kanälen bzw. durch Aushang im Eingangsbereich – im Vorhinein angekündigt. Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises ist unabhängig vom Kartentypen nicht möglich.

Für die Dauer des Aufenthalts stellt der Betreiber Verschließbare und nicht Verschließbare Fächer zur Verfügung. Nach Betriebsschluss werden die verschlossenen Fächer gegebenenfalls geöffnet und entleert. Bei einem Verlust des Schlüssels wird eine Ersatzgebühr von €15,00 für Vorhängeschloßsysteme und € 50,00 für Schließfächer für den Ersatz der Anlage vorgenommen.

Eintrittskarten

Vor Benutzung der Anlage ist der Eintritt zu entrichten. Der Benutzer erhält beim erstmaligen Besuch einen Chip (=Eintrittskarte), auf dem der Eintritt/die Eintritte aufgebucht wird/werden (Einzeleintritt, 10er-Blockkarte, 3-Monats-Karte, Halbjahreskarte, Jahreskarte). Die Eintrittskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch kann zu einem ersatzlosen Verfall der Eintrittskarte sowie zu einem Aufenthaltsverbot in der Anlage führen. Die Eintrittskarte ist bei jedem Besuch in der Anlage mitzunehmen. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Dauerkarten und Abos

Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer. Der Mitgliedsbeitrag kann bar, mittels Überweisung oder Einzugsermächtigung entrichtet werden. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen insoweit geltend gemacht werden, als die Kosten gesondert aufgeschlüsselt ausgewiesen werden, zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

Eine Erhöhung des Mitgliedsbetrages ist ungeachtet der Wertsicherungsvereinbarung jedenfalls frühestens nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsschluss möglich. 

 Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde - 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens ein Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.

Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

·       das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

·       das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung der Boulderhalle verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

·       das Mitglied in der Boulderhalle gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

·       das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

·       das Mitglied nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

·       Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft reicht zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes.

Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.

Die Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Betreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an die Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Boulderhalle sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang in der Boulderhalle bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Betreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

 Eintrittspreise

Die Eintrittspreise verstehen sich jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben. Die aktuell gültigen Tarife sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen.

 Anweisungen der Mitarbeiter

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Anlage ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln sind die Mitarbeiter der Anlage berechtigt, den Benutzer der Anlage zu verweisen, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet.

 Fundsachen

Der Betreiber ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 Kurse

Der Betreiber bietet Kurse für das Erlernen und Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports an. Informationen zu den konkreten Kursen, den Terminen, der Mindest- und Maximalteilnehmerzahl und Kosten, werden auf der Homepage der Boulderhalle Newton veröffentlicht und liegen in der Boulderhalle auf. Eine verbindliche Anmeldung ist persönlich beim Empfang oder per Mail unter office@newton-graz.com oder office@newton-kb.at  möglich.

Mit der Anmeldung wird die Pflicht zur Zahlung der gesamten Kurskosten begründet. Falls ein Kurs vom Betreiber abgesagt wird (zu geringe Teilnehmerzahl, krankheitsbedingt), besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs oder der Rückerstattung des Kursbeitrages.
Der Kursbeitrag muss direkt beim Empfang vor dem Kursbeginn bezahlt werden. Ein Wechsel des/r KursleiterIn begründet keinen Anspruch auf Abmeldung bzw. Rückzahlung der Kursgebühr. Sollten einzelne Übungseinheiten versäumt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

Eine Stornierung der Kursanmeldung ist ohne anfallende Stornogebühren bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn berechnen wir eine Stornogebühr von 50% des Kursbeitrages. Bei einer Stornierung, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, wird die gesamte Kursgebühr fällig.

Die Datenspeicherung erfolgt dauerhaft und können sämtliche Daten durch den Betreiber für interne Analysezwecke genutzt werden, sowie nach Aufforderung durch die Behörden an diese weitergegeben werden.

Hygiene

Verhalten im Nassbereich/in den Umkleideräumen

Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen. Im gesamten Nassbereich sind Badeschuhe zu tragen; die Umkleideräume sind nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten. Die Spinde in den Umkleideräumen sind ordnungsgemäß zu versperren.

Tiere

Mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für behinderte Menschen ist die Mitnahme von Tieren untersagt. 

Datenschutz, Videoüberwachung, Fotoaufnahmen

Zur Sicherstellung der behördlichen Auflagenpunkte wird die Anlage videoüberwacht. Mit Benutzung der Anlage erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen gemacht werden. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.newton-graz.com / https://www.newton-kb.at abrufbar und liegt in der Anlage beim Empfang öffentlich auf.

Der Benutzer gibt mit der Anmeldung sein Einverständnis dafür, dass in der Anlage durch Mitarbeiter oder Dritte – auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Bild- und Videomaterial angefertigt werden kann, auf dem der Benutzer erkennbar sein kann. Das Bild- und Videomaterial dient der Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte der Anlage. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft persönlich beim Empfang oder durch E-Mail an office@newton-graz.com oder office@newton-kb.at   widerrufen werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen.

Die Datenspeicherung erfolgt dauerhaft und können sämtliche Daten durch den Betreiber für interne Analysezwecke genutzt werden, sowie nach Aufforderung durch die Behörden an diese weitergegeben werden. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt für sämtliche bestehende und zukünftige Standorte der Betreiber.  Insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Pandemien wird auf die Verpflichtung des Betreibers zur Erfassung der Benutzer der Anlage hingewiesen. Der Benutzer erklärt ausdrücklich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Benutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Betreiber medizinische Testergebnisse, welche für den Zutritt zur Anlage vorgewiesen werden müssen, einsehen, kontrollieren, protokollieren und dauerhaft speichern zu dürfen.

Sämtliche Maßnahmen aus Verordnungen seitens der Regierung müssen eingehalten werden. Die Zustimmung der Benutzer für die erforderlichen Überprüfungen und Kontrollen wird uneingeschränkt erteilt. Benutzer die sich nicht an die allgemeinen Vorgaben und Richtlinien, sowie die gesetzlichen Bestimmungen halten, erhalten keinen Zutritt zur Anlage, bzw. werden von der Anlage verwiesen.


Haftung

Jegliche Haftung der Betreiber, sowie ihrer Erfüllungsgehilfen gelten als ausgeschlossen, sofern diese auf leichter Fahrlässigkeit beruht.

Der Betreiber hält seine Anlagen für die befugten Benutzer in einem verkehrssicheren und gefahrlosen Zustand und schützt vor erkennbaren Gefahren. Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in den Anlagen erfolgt jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Der Betreiber haftet gegenüber den Kunden nicht für Schäden (ausgenommen Personenschäden), welche vom Betreiber selbst oder von einer Person, für den Betreiber einzustehen hat (§ 1313a ABGB), verursacht worden sind, es sei denn, die Schäden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Der Benutzer bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass:

·       Bouldern eine Risikosportart ist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko Verletzungen mit sich bringen kann.

·       Bouldern ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert.

·       Verletzungen durch Materialbruch insbesondere bei Naturprodukten hervorgerufen werden können.

·       Bei stark besuchter Anlage oder beim Bouldern in der Gruppe noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen und insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen.

Der Benutzer erklärt hiermit, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein und all die mit der Benutzung der Anlagen der Boulderhalle Newton verbunden Risiken und Gefahren zu kennen.

Persönliche Gegenstände

Der Betreiber haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des Kunden. Zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen werden den Benutzern vom Betreiber versperrbare Kästchen zur Verfügung gestellt. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch Benutzer kommt kein Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber zustande. Der Betreiber haftet daher nicht bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, insbesondere von Wertsachen, sowie auch nicht bei Einbruch in die versperrbaren Kästchen. Wahrgenommene Beschädigungen der Kästchen müssen unverzüglich Mitarbeitern der mitgeteilt werden. Weiters übernimmt der Betreiber keine Haftung für Fahrräder, die am Fahrradparkplatz  abgestellt werden.

Änderungen der AGB’s

Der Betreiber hält sich das Recht vor, die AGB’s einseitig zu ändern. Etwaige Änderungen sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens, werden den Kunden mittels Aushang, bzw. digital auf der Homepage https://www.newton-graz.com / https://www.newton-kb.at zur Kenntnis gebracht und mit der Benutzung der Anlage akzeptiert.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Betreiber örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.